Seit dem 01.01.2013 sind alle freiberuflich tätigen Hebammen vom Gesetzgeber
verpflichtet, für alle Hebammenleistungen einen Behandlungsvertrag mit den Frauen abzuschließen. Daher können Sie erst nach Unterzeichnung eines jeweiligen
Vertrages Hebammenleistungen in Anspruch nehmen. Ich bitten Sie daher, am
1. Kurstermin oder sonstigen Hebammentermin den entsprechenden
Behandlungsvertrag (=AGB 2) zu unterschreiben. Das zugesandte oder überreichte Exemplar verbleibt bei meinen Unterlagen.
Um einen reibungslosen Ablauf und eine gute Zusammenarbeit zu garantieren, ist es wichtig, sich im Vorfeld Gedanken über die eigenen Wünsche und Ansprüche zu machen.
Ich habe aus diesem Grund meine Wünsche und vertraglichen Bedingungen in den folgenden Menüpunkten aufgeführt. Meine Leistungsfähigkeit hat Genzen und die Qualität meiner Arbeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Unteranderem von ausreichenden Ruhephasen und der Einhaltung gemeinsamerr Absprachen.
Ich freue mich auf ihre Wünsche, Vorstellungen und Bedingungen und hoffe, dass wir zu einer gemeinsamen Übereinstimmung finden.