Kursbedingungen kassenversicherte Teilnehmerin  Geburtsvorbereitungskurs Frauen 6 x 2 Stunden

Der Kurs umfasst folgende Themen:

Körperarbeit, Atmung (Atemübungen), Massagen, Partnerübungen, Gespräche über die einzelnen Geburtsphasen, Stillen, Brustvorbereitung, Kliniksituation, Versorgung des Neugeborenen, und vieles mehr.

 

 

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet (siehe oben). Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Die verbindliche Anmeldung erfolgt zusammen mit einer Hinterlegung für versäumte Stunden in Höhe von 60 EUR.

 

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich.

 

 

 

 

Kursbedingungen privatversicherte Teilnehmerin  Geburtsvorbereitungskurs Frauen 6 x 2 Stunden

Der Kurs umfasst folgende Themen:

Körperarbeit, Atmung (Atemübungen), Massagen, Partnerübungen, Gespräche über die einzelnen Geburtsphasen, Stillen, Brustvorbereitung, Kliniksituation, Versorgung des Neugeborenen, und vieles mehr.

 

Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.(Auch vorz. Wehentätigkeit und Geburt) Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Mit der verbindlichen Anmeldung wird die gesamte Kursgebühr nach Ablauf der gesamten Kurszeit  auf Rechnung fällig.

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich.

Hebamme

Maike Kramer (geb.Stender)
Bonhoeffer Straße 23

33332 Gütersloh 

info@hebamme-guetersloh.de